Vermarktungsweg vor der ersten Abgabe festlegen
- Vermarktungsweg vorab exakt beschreiben.
- Registrierung und Räume mit Veterinäramt klären.
- Temperatur, Untersuchung und Abgabe lückenlos dokumentieren.
Eigenverbrauch, direkte Abgabe und Handel unterscheiden
Welche Hygiene-, Registrierungs- und Untersuchungsanforderungen gelten, hängt davon ab, ob Wild nur privat verwendet, in kleinen Mengen direkt abgegeben oder an einen Wildbearbeitungsbetrieb geliefert wird. Eine Schulungsbescheinigung ersetzt keine lebensmittelrechtliche Registrierung.
Unterlagen für nachvollziehbare Abgabe
- eindeutige Herkunft und Identifikation des Wildkörpers
- Erlegungsdatum, -zeit und -ort
- Erklärung beziehungsweise Befund der kundigen Person
- Temperatur- und Transportdokumentation nach Prozess
- Abnehmer und Menge für Rückverfolgbarkeit
- betriebliche Reinigungs- und Hygieneregeln
Verkauf über digitale Kanäle ändert die Pflichten nicht
Ob die Bestellung telefonisch, über Social Media oder einen Onlineshop eingeht, ändert nichts an Hygiene, Kennzeichnung, Kühlkette und Zuständigkeit. Vor Werbung mit Versand muss ein geeigneter temperaturgeführter Prozess nachweisbar sein.