Lehrgang, Wildbrethygiene und Zertifikat
FAQ zur „Kundigen Person“
Was ist eine „kundige Person“ in der Jagd?
Eine „kundige Person“ ist ein Jäger, der so geschult ist, dass er Wildkörper und ausgenommene Organe auf bedenkliche Merkmale prüfen und beurteilen kann.
Ziel ist, frühzeitig zu erkennen, ob das Wildbret für den menschlichen Verzehr geeignet ist – insbesondere, wenn es vermarktet oder an Wildhandel abgegeben wird.
Im Lehrgang „Kundige Person Online“ erhältst du genau diese Fachkenntnisse strukturiert und praxisnah aufbereitet – von Wildbrethygiene über Merkmalsuntersuchung bis hin zu Dokumentation und Vermarktungswegen.
Auf welchen Rechtsgrundlagen basiert der Lehrgang?
Der Lehrgang orientiert sich an den Vorgaben des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts für Wildbret:
Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III Abschnitt IV Kap. I (Schulung von Jägern in Gesundheits- und Hygienefragen)
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Allgemeine Lebensmittelhygiene)
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV), insbesondere § 4 (Abgabe kleiner Mengen von Wildbret)
Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) in der jeweils gültigen Fassung
Diese Rechtsgrundlagen definieren, welche Kenntnisse eine kundige bzw. ausreichend geschulte Person für das Inverkehrbringen von Wildbret mitbringen muss. Unser Kurs ist inhaltlich genau darauf ausgerichtet.
Einklappbarer Inhalt
Wer benötigt den Lehrgang zur „kundigen Person“?
Der Lehrgang „Kundige Person Online“ richtet sich an alle, die Wildbret nicht nur privat nutzen, sondern rechtssicher vermarkten oder in organisierte Jagdabläufe einbinden möchten – typischerweise:
- Jäger mit Direktvermarktung
Du gibst Wildbret an Freunde, Nachbarn, Bekannte oder direkt an Endverbraucher ab. - Lieferanten für Wildhandel und Wildbearbeitungsbetriebe
Du lieferst regelmäßig oder planst Lieferungen an Wildhandel bzw. zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe. - Teilnehmer an Drück- und Treibjagden
Du jagst auf Bewegungsjagden und möchtest einen gültigen Hygienenachweis mitbringen, der bei Einladungen und der Vermarktung der Strecke von Vorteil ist. - Revierinhaber / Jagdleiter
Du trägst Verantwortung im Revier oder auf Gesellschaftsjagden und willst klare Zuständigkeiten für Hygiene, Merkmalsuntersuchung und Dokumentation schaffen. - Jäger ohne aktuellen Hygienenachweis (inkl. Jungjäger)
Deine Jägerprüfung liegt vor Einführung der Hygieneschulung oder du bereitest dich als Jungjäger auf Direktvermarktung und Wildverkauf vor.
Wenn du Wildbret rechtssicher in Verkehr bringen oder bei Gesellschaftsjagden als kundige Person Verantwortung übernehmen willst, ist der Lehrgang der passende Baustein.
Ist der Lehrgang auch für Drück- und Treibjagden relevant?
Ja, ausdrücklich.
Bei gut organisierten Bewegungs- und Treibjagden werden Strecke und Vermarktung meist zentral abgewickelt. Spätestens wenn Wildbret vermarktet oder an Wildhandel abgegeben wird, braucht die Jagdgesellschaft eine oder mehrere kundige Personen, die:
- die vorgeschriebene Merkmalsuntersuchung durchführen,
- bedenkliche Merkmale erkennen und dokumentieren,
- die notwendigen Angaben für Wildursprungs- bzw. Wildbegleitscheine liefern.
Viele Veranstalter verlangen heute neben Jagdschein und Schießnachweis einen gültigen Nachweis als „kundige Person“ – insbesondere bei wiederkehrenden Bewegungsjagden oder hohen Strecken. Mit deinem Zertifikat erfüllst du diese Anforderung und bist für Einladungen deutlich besser positioniert.
Brauche ich ein Zertifikat, wenn ich Wild nur für den Eigenverbrauch nutze?
Wenn du erlegtes Wild ausschließlich im eigenen Haushalt für den privaten Eigenverbrauch nutzt, ist ein Zertifikat rein rechtlich in der Regel nicht vorgeschrieben.
Pflichten wie die Trichinenuntersuchung bei entsprechenden Wildarten bleiben trotzdem bestehen.
Trotzdem kann der Lehrgang für dich sinnvoll sein, wenn:
- du mittelfristig Wild verkaufen oder Abgabe an Gastronomie / Metzger planst,
- du deinen eigenen Hygienestandard verbessern möchtest,
- du bei Kontrollen fachlich sicher auftreten willst.
Ab wann brauche ich ein Zertifikat für die Direktvermarktung von Wildbret?
Sobald Wildbret über den Eigenverbrauch hinaus an Dritte abgegeben wird, greifen strengere Anforderungen:
Typische Fälle:
- Verkauf oder Abgabe von Wildbret an Freunde, Bekannte, Nachbarn,
- Belieferung von örtlichen Restaurants, Metzgereien oder Hofläden,
- regelmäßige Direktvermarktung an Endverbraucher.
Hier gilt:
- Die Person, die Wild oder Wildfleisch abgibt, muss in Wildbrethygiene und Merkmalsuntersuchung ausreichend geschult sein.
- In vielen Bundesländern wird für ältere Jäger (Prüfung vor Einführung der Hygieneschulung) ein zusätzlicher Schulungsnachweis verlangt.
- Bei Kontrollen oder Registrierung der Direktvermarktung verlangen Veterinärämter häufig ein aktuelles Hygienezertifikat.
Genau hier setzt der Lehrgang „Kundige Person Online“ an: Du erhältst einen strukturierten, dokumentierten Nachweis über deine Schulung, der sich direkt gegenüber Behörden und Abnehmern verwenden lässt.
Wer braucht ein Zertifikat bei Abgabe an Wildhandel oder Wildbearbeitungsbetriebe?
Bei der Abgabe von Wild an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe oder den professionellen Wildhandel ist die „kundige Person“ zentral:
- Im Revier wird durch eine kundige Person eine Merkmalsuntersuchung durchgeführt.
- Auffälligkeiten (Verhalten, Organe, Wildkörper) werden dokumentiert.
- Diese Informationen werden mit Wildbegleit- oder Wildursprungsschein an den Betrieb weitergegeben.
In der Praxis gilt:
- Viele Wildhandelsbetriebe erwarten einen schriftlichen Schulungsnachweis als „kundige Person“.
- Ohne Nachweis kann es zu Einschränkungen, zusätzlichen Auflagen oder zur Ablehnung einzelner Stücke kommen.
Mit deinem Zertifikat zeigst du, dass du die Schulung zur kundigen Person in vollem Umfang absolviert hast.
Was ist der Unterschied zwischen „kundiger Person“ und „ausreichend geschulter Person“?
Vereinfacht:
- Kundige Person
Bezieht sich auf Vorgaben des EU-Rechts (u. a. VO (EG) 853/2004) für die Abgabe an zugelassene Wildbearbeitungsbetriebe und bestimmte Vermarktungswege. Die kundige Person übernimmt die Merkmalsuntersuchung und dokumentiert diese. - Ausreichend geschulte Person
Begriff des deutschen Lebensmittelrechts (u. a. Tier-LMHV § 4) für kleinere Direktmengen und lokale Vermarktung. Häufig wird die Jägerprüfung ab einem bestimmten Stichtag als ausreichende Schulung gewertet.
Viele Behörden setzen heute auf das Konzept der kundigen Person und erwarten einen klaren Schulungsnachweis, insbesondere sobald Wild über einfache Nachbarschaftsabgabe hinaus vermarktet wird. Unser Kurs ist inhaltlich an diesen Anforderungen ausgerichtet.
Wird das Zertifikat überall automatisch anerkannt?
Fachlich ja, formal entscheidet immer deine Behörde.
- Unser Lehrgang orientiert sich an den Inhalten, die EU- und Bundesrecht für Schulungen zur kundigen bzw. ausreichend geschulten Person verlangen.
- Die formale Anerkennung als Nachweis im Einzelfall (z. B. beim zuständigen Veterinäramt, Lebensmittelüberwachungsamt oder Jagdbehörde) liegt immer bei der jeweiligen Behörde.
Empfehlung für die Praxis:
- Kurz beim zuständigen Veterinäramt nachfragen, welchen Nachweis sie erwarten.
- Darauf hinweisen, dass du eine strukturierte Online-Schulung zur kundigen Person mit Prüfung absolvierst.
- Nach Abschluss dein Zertifikat bei Bedarf vorlegen.
Unterstützt ihr mich bei Rückfragen meiner Behörde?
Ja.
Wenn deine Behörde Rückfragen zur Schulung, zum Umfang der Inhalte oder zur rechtlichen Einordnung hat, unterstützen wir dich:
- mit Musteranschreiben für die Kontaktaufnahme,
- mit einer kurzen fachlichen Einordnung per E-Mail,
- bei Bedarf mit einer kompakten Übersicht der vermittelten Inhalte.
Ziel ist, dass deine Behörde schnell nachvollziehen kann, welche Rechtsgrundlagen und Themen der Lehrgang abdeckt. Schreibe uns einfach eine E-Mail, wir antworten in der Regel innerhalb von 24 Stunden direkt.
Was passiert, wenn meine Behörde das Zertifikat nicht anerkennt?
Wir bieten eine klare Geld-zurück-Regelung:
Sollte deine zuständige Behörde dein Zertifikat innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Lehrgangs schriftlich nicht anerkennen, erhältst du gegen Vorlage der Ablehnung die Kursgebühr zu 100 % zurück.
Damit gehst du bei der Buchung kein praktisches Risiko ein und hast zugleich eine starke Argumentationsgrundlage gegenüber deiner Behörde. Du sendest uns dafür den schriftlichen Nachweis der Ablehnung.
Wie läuft der Online-Lehrgang ab?
Der Ablauf ist bewusst einfach gehalten:
- Lehrgang online buchen
Du kaufst den Lehrgang „Kundige Person Online“ in unserem Shop. - Zugang zur Lernplattform erhalten
Du erhältst per E-Mail deine Zugangsdaten und den Link zur Lernplattform. - Module im eigenen Tempo bearbeiten
Du arbeitest die Lerneinheiten Schritt für Schritt durch – mit Praxisbeispielen, Checklisten und Zwischenfragen zur Selbstkontrolle. - Online-Abschlussprüfung absolvieren
Am Ende erfolgt eine strukturierte Online-Prüfung mit Fragen zu Wildbrethygiene, Merkmalsuntersuchung, Dokumentation und Vermarktung. - Zertifikat erhalten
Nach bestandener Prüfung erhältst du dein Zertifikat automatisch als PDF per E-Mail und kannst es jederzeit erneut herunterladen.
Wie lange dauert der Lehrgang?
Die Inhalte sind so aufgebaut, dass du sie gut in den Jagd- und Berufsalltag integrieren kannst:
- Bearbeitungsdauer: ca. 2–3 Stunden reine Lernzeit
- Du kannst jederzeit pausieren und später dort weitermachen, wo du aufgehört hast.
- Die Abschlussprüfung ist ebenfalls online und flexibel abrufbar.
Welche persönlichen Voraussetzungen brauche ich?
Unser Lehrgang ist so konzipiert, dass er typischerweise von Jägerinnen und Jägern genutzt wird:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Jagdscheininhaber oder Jungjäger in Vorbereitung auf die Vermarktung
- Bereitschaft, Verantwortung für Wildbrethygiene und Vermarktung zu übernehmen
Unser Kurs selbst kann von jeder volljährigen Person gebucht werden.
Für die formale Anerkennung als „kundige Person“ kann deine Behörde zusätzlich den Jagdschein oder weitere Nachweise verlangen. Das solltest du im Zweifel vorab mit dem zuständigen Veterinäramt klären.
Welche technischen Voraussetzungen gibt es?
Du benötigst nur:
- ein internetfähiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone),
- eine stabile Internetverbindung,
- einen aktuellen Browser (z. B. Chrome, Firefox, Safari, Edge),
- eine E-Mail-Adresse für den Zugang zur Lernplattform und für den Zertifikatversand.
Es ist keine zusätzliche Softwareinstallation erforderlich.
Wie funktioniert die Identitätsprüfung?
Da das Zertifikat an eine konkrete Person gebunden ist, führen wir eine einfache Identitätsprüfung durch:
- Du lädst ein Foto oder einen Scan eines gültigen Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass o. Ä.) hoch.
- Die Daten werden ausschließlich zur Identitätsfeststellung und zur Zuordnung des Zertifikats verwendet.
- Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der DSGVO und unserer Datenschutzerklärung.
Nur so kann sichergestellt werden, dass Zertifikat und prüfende Person eindeutig zusammengehören.
Wie erhalte ich mein Zertifikat – und was passiert, wenn ich es verliere?
Nach bestandener Abschlussprüfung:
- bekommst du dein Zertifikat automatisch per E-Mail als PDF,
- kannst du es jederzeit über deinen Login-Bereich erneut herunterladen,
- steht es dir dauerhaft in deinem Kursbereich zur Verfügung.
Ein Verlust des Zertifikats ist damit praktisch ausgeschlossen – du kannst es jederzeit erneut ausdrucken oder digital an Behörden und Abnehmer senden.
Kann ich den Lehrgang als Gruppe, Verein oder Jagdschule buchen?
Ja.
Wir bieten auf Anfrage Konditionen für:
- Jagdschulen und Ausbildungsstätten,
- Hegeringe und Jagdgenossenschaften,
- Schützenvereine mit eigener Jagd,
- Reviere oder Jagdgemeinschaften, die mehrere Schützen gleichzeitig schulen möchten.
Je nach Bedarf können wir:
- Sammelbuchungen verwalten,
- Teilnahmelisten und Zertifikatsübersichten bereitstellen,
- die Schulung in bestehende Kurskonzepte integrieren.
Bei Interesse genügt eine kurze Nachricht – wir melden uns mit einem konkreten Vorschlag.
Bietet ihr noch weitere Lehrgänge mit Zertifikat für Jäger an?
Ja. Neben dem Lehrgang „Kundige Person Online“ bieten wir auch einen Online-Lehrgang zur verantwortlichen Standaufsicht nach §27 WaffG an.
Der Standaufsicht-Lehrgang ist ideal für dich, wenn du:
- regelmäßig auf dem Schießstand bist,
- in Verein, Jagdschule oder Sicherheitsgewerbe Verantwortung übernehmen willst,
- ein offizielles Zertifikat für die Aufsicht brauchst – inklusive Online-Prüfung.
Erfahre hier mehr: www.standaufsicht-zertifikat.de
-
👍 6 Monate Geld-zurück-Garantie
Unsere Zusage: Wird dein Zertifikat als Schulungsnachweis innerhalb von 6 Monaten abgelehnt, erstatten wir den Kurspreis
-
👍 Direkter Support fürs VetAmt
Bei Behördenrückfragen zur Kundigen Person bekommst du von uns gezielte Unterstützung per E-Mail.