Beobachtung vor und Befund nach dem Erlegen verbinden
- Verhalten vor dem Schuss beobachten und weitergeben.
- Wildkörper und relevante Organe systematisch prüfen.
- Auffälligkeiten kennzeichnen, getrennt halten und Behörde kontaktieren.
Vor dem Schuss beginnt die Untersuchung
Auffälliges Verhalten, Bewegungsstörungen, ungewöhnliche Scheu oder fehlende Fluchtreaktion können wichtige Hinweise sein. Die kundige Person muss diese Beobachtungen von der erlegenden Person erhalten, wenn sie nicht selbst dabei war.
Systematische Untersuchung statt Einzelblick
Äußere Veränderungen, Organe, Körperhöhlen, Ernährungszustand, Geruch und Zeichen von Kontamination sind im Zusammenhang zu beurteilen. Ein einzelner unauffälliger Befund hebt andere Auffälligkeiten nicht auf. Bilder können dokumentieren, ersetzen aber keine fachgerechte Untersuchung.
Bei Auffälligkeit keine Normalbescheinigung
Die EU-Regelung sieht für auffällige Merkmale, Verhaltensstörungen oder Verdacht auf Umweltkontamination weitere Schritte vor. Der Wildkörper muss entsprechend gekennzeichnet, die Information weitergegeben und die zuständige Untersuchung veranlasst werden.