Vorhandene Jagdqualifikation gegen den Vermarktungsweg prüfen
- Datum und Inhalte der Jägerprüfung dokumentieren.
- Geplanten Vermarktungsweg mit dem Veterinäramt abgleichen.
- Zusatzschulung nutzen, wenn Wissen aktualisiert oder ausdrücklich verlangt wird.
EU-Recht verlangt ausreichende Kenntnisse
Anhang III Abschnitt IV Kapitel I der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 verlangt für Personen, die Wild zur Abgabe als Lebensmittel jagen, ausreichende Kenntnisse zu Wildpathologie sowie Erzeugung und Behandlung von Wild und Wildbret. Die Schulung muss zur Zufriedenheit der zuständigen Behörde erfolgen.
Jägerprüfung ist nicht überall automatisch derselbe Nachweis
Ob eine konkrete Jägerprüfung diese Kenntnisse vollständig abdeckt und als Nachweis anerkannt wird, hängt von Prüfungsinhalt, Zeitpunkt und nationaler beziehungsweise landesrechtlicher Umsetzung ab. Deshalb sollte die vorhandene Bescheinigung vor einer zusätzlichen Schulung der zuständigen Behörde oder anerkannten Stelle vorgelegt werden.
Drei Dokumente vergleichen
- Prüfungszeugnis und damaliger Lehrplan
- Anforderungen an die kundige Person im aktuellen Vermarktungsweg
- schriftliche Anerkennung oder ergänzender Schulungsnachweis